Der EU-Gipfel muss ein deutliches Zeichen setzen: Grundrechte in der EU sind nicht verhandelbar. EU-Gelder können nicht fließen, wenn die Unabhängigkeit der Justiz nicht gewährleistet ist. Dafür muss die EU Kommission die Rechtsstaatskonditionalität in Gang setzen, damit betroffene Regierungen nicht mehr über die Vergabe der EU-Gelder entscheiden können, sondern diese an Zivilgesellschaft und Kommunen gehen, die für Demokratie in Polen einstehen.
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