Wir stellen unsere Exportförderung breiter auf, damit sich unsere kleinen und mittleren Unternehmen neue Märkte leichter erschließen und ihre Produkte in mehr Länder exportieren können.
Ab dem 1. Juli 2023 können sich auch KMUs leichter mit Auslandsgeschäften staatlich absichern lassen. Mit der sogenannten Forfaitierungsgarantie unterstützen wir in geopolitisch unsicheren Zeiten bei Diversifizierung und Risikominimierung.
Es ist gängige Praxis, dass Kund*innen eine Frist für die Bezahlung von Exportwaren gewährt wird. Bis zum Zahlungseingang muss das deutsche Unternehmen allerdings seine Liquidität sicherstellen können. Bei Exportgeschäften mit großen Volumina, verkaufen Unternehmen diese Kreditforderungen deshalb an ihre Bank. Bei Mittelständlern schrecken die Banken aber oft vor Risiko und Aufwand zurück – und die KMUs können so ihr volles Potenzial im Auslandsgeschäft nicht nutzen.
Hier springt der Bund nun ein und garantiert den Banken, 80% der Forderungsausfälle zu übernehmen, wenn der ausländische Besteller nicht zahlen sollte. Die neue Forfaitierungsgarantie gilt für alle Geschäfte mit Auftragswerten unter 10 Mio. Euro.
Damit stellen wir sicher, dass deutsche Exporteur*innen sicherer exportieren können.