Wir beenden damit das fossile Zeitalter beim Heizen unserer Gebäude.
Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 und schafft die Grundlage für bezahlbares und sicheres Heizen.
Neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten müssen dann mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebäuden und für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen verzahnt mit der kommunalen Wärmeplanung. Spätestens nach dem 30. Juni 2026 in großen Städten mit über 100.000 Einwohner*innen und deutschlandweit ab dem 30. Juni 2028 müssen verbindliche Wärmepläne in den Gemeinden vorliegen und damit das GEG erfüllt werden.
Mit dem Gesetz schließen wir in eine Reihe von Ländern auf, die bereits seit vielen Jahren zeigen, dass klimafreundliches Heizen mit unterschiedlichen Technologien für alle funktioniert.