Endlich gibt es klare Regeln für den Austausch und die Nutzung von Daten zwischen Verbraucherinnen, Unternehmen und Behörden. Vernetzte Geräte wie moderne Autos, Fabrikroboter oder intelligente Lautsprecher erzeugen immer mehr Daten. Der Data Act gibt den Nutzerinnen nun mehr Klarheit und Kontrolle über diese Daten. Selbsterzeugte Daten können so selbst abgerufen und – mit Einschränkungen – auch an Dritte weitergegeben werden. Das Gesetz ermöglicht damit neue datenbasierte Geschäftsmodelle und stärkt Verbraucher*innen und unseren Wirtschaftsstandort.
Gestern haben die EU-Mitgliedsstaaten der Einigung mit dem EU-Parlament zugestimmt. Als Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben wir uns für ein klares Verhältnis zu bestehenden Datenschutzregelungen eingesetzt. Wichtig war uns auch, eine Balance zu geben zwischen dem Ziel, das Datenteilen zu fördern und dem berechtigten Interesse von Unternehmen, ihre Geschäftsgeheimnisse wirksam zu schützen. Wir haben uns mit Nachdruck für einen wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingesetzt, der für bestimmte und begrenzte Ausnahmefälle sogar ein Vorab-Verweigerungsrecht vorsieht. Zum Beispiel dann, wenn ernste und irreparable wirtschaftliche Verluste drohen, die die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit eines Unternehmens beeinträchtigen.