Für einen Paradigmenwechsel beim Bürokratierückbau
Dr. Franziska Brantner MdB, Parteivorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dr. Moritz Heuberger MdB
Dr. Till Steffen MdB
Johannes Becher MdL, stv. Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag
Dr. Martin Hagen, Staatsrat im Finanzressort der Freien Hansestadt Bremen
Die Handwerksmeisterin, die abends nach zehn Stunden Kundendienst noch Dokumentationspflichten abarbeitet, verflucht die Bürokratie. Der alleinerziehende Vater hat sie genauso satt, wenn er sich durch fünf Antragsformulare kämpft, um Leistungen zu bekommen, die ihm ohnehin zustehen. Und auch die Sachbearbeiterin im Jobcenter, die mehr Zeit mit Aktenpflege als mit Menschen verbringt, ist frustriert. An vielen Stellen machen bestehende Regeln und Vorschriften unseren Staat dysfunktional. Sie erfüllen ihren Zweck nicht, bringen Menschen an den Rand der Verzweiflung und vor allem: Sie untergraben das Vertrauen in unseren Staat.
Der Befund ist drastisch: Die Bürokratiekosten sind in den letzten zwanzig Jahren enorm gestiegen und liegen nach gängigen Schätzungen inzwischen bei jährlich rund 65 Milliarden Euro Wertschöpfung, die in Zeiten von Stagnation und steigenden Preisen dringend gebraucht wird. Das Geld, das für Sport- und Freizeitangebote für Kinder im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets vorgesehen ist, erreicht einen großen Teil der berechtigten Kinder überhaupt nicht. Und etwa die Hälfte der Wohngeldberechtigten stellt nie einen Antrag, weil sie von ihrem Anspruch nichts wissen oder den Prozess nicht durchblicken. Das ist kein Versagen einzelner Ämter oder Personen – es ist ein systemisches Versagen.
Wir nehmen diese Diagnose ernst. Wer pauschal nach weniger Staat ruft, irrt. Die Abschaffung von Regeln, die für alle gleichermaßen gelten, öffnet dem Recht des Stärkeren Tür und Tor. Aber wer den Status quo verteidigt, irrt genauso. Bedeutsame Schutzversprechen – sozialer Ausgleich, Klimaschutz, fairer Wettbewerb – lassen sich heute nur erhalten und durchsetzen, wenn der Staat, der sie trägt, schlauer, funktions- und handlungsfähiger wird. Nicht per se einfach schlanker.
Unser Verhältnis zu Bürokratie und Verwaltung muss radikal neu gedacht werden. Weder die Kettensäge noch die Verteidigung jeder Berichts- und Dokumentationspflicht helfen weiter. Wir stellen die Wirksamkeit staatlichen Handelns in den Mittelpunkt: Was sein Ziel bei verhältnismäßigem Aufwand erreicht, bleibt. Was sein Ziel verfehlt, gehört entweder weg oder grundlegend reformiert. Und was sein Ziel nur halb erreicht, muss nachgesteuert werden – mit dem Instrument, das passt, nicht reflexhaft mit mehr vom Gleichen.
Gerade weil wir Bündnisgrünen historisch aus Bewegungen kommen, die Macht, staatliche Belehrung und Ohnmacht des Individuums gegenüber staatlicher Willkür kritisierten, sind wir überzeugt, dass wir nicht den übergriffigen oder gar autoritären Staat brauchen. In jeder Krise wird der Ruf nach dem Staat lauter. Generell soll er immer mehr gesellschaftliche Probleme lösen – von der Absicherung jedes persönlichen Risikos über die vollständige Kompensation jeder Krise bis hin zu einer wachsenden Erwartungshaltung, dass Engagement, Innovation und Investitionen staatlicher Förderung bedürfen. Die Erwartungen steigen und verstetigen sich. Ein immer weiter wachsender Aufgabenbestand bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen – vor allem in den Kommunen – führt zu Überforderung. Diese konstante Überforderung untergräbt die Handlungsfähigkeit des Staates und, damit verbunden, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in seine Wirksamkeit. Ein schlauer Staat priorisiert seine Aufgaben, ohne das Schutzversprechen und die Handlungsfähigkeit zu opfern. Im Gegenteil.
Auf Länderebene zeigen unsere Regierungsbeteiligungen, dass wir auf diesem Weg vorangehen. In Nordrhein-Westfalen hat Wirtschaftsministerin Mona Neubaur die Beweislast umgekehrt: Nicht der Abbau einer Pflicht muss begründet werden, sondern ihr Fortbestand. In Baden-Württemberg verankert Cem Özdemir mit dem Effizienzgesetz, mit Praxischecks, automatischen Genehmigungen, wenn eine Behörde nicht binnen Frist entscheidet und Belastungsmoratorien eine echte Vereinfachung. Diese Länderinitiativen sind unser Auftakt. Mit diesem Impuls gehen wir einen Schritt weiter.
1. Digitalisierung und Vereinfachung der Verwaltung
Statt lebensfremder Formulare verfügt der moderne Staat über die nötigen Daten oder kann sie rechtssicher über Schnittstellen abrufen, etwa aus Buchhaltungs- und Personalsoftware. Die Aufgabenteilung im Föderalismus muss neu geregelt werden – mit klaren Zuständigkeiten, gemeinsamen Standards und digitalen Infrastrukturen, die der Bund im Zweifel für alle Ebenen bereitstellt. Wo dafür Verfassungsänderungen nötig sind, müssen wir den Mut haben, diese Debatte zu führen.
Der Bund soll Daten nur ´noch einmal erfassen und durch standardisierte Schnittstellen sicher teilen (Once-Only-Prinzip). Datensouveränität muss bei den Bürgerinnen und Bürgern liegen – sie bestimmen, welche Behörde auf ihre Daten zugreift. Der Default ist das Datenteilen mit der damit verbundenen Erleichterung; der Widerspruch bleibt jederzeit möglich. Digitale Modernisierung soll staatliches Handeln nachvollziehbarer machen.
Digitalisierung darf niemanden ausschließen, der nicht digital unterwegs ist. Wo eine persönliche Interaktion gebraucht wird, steht eine unkomplizierte Beratung bereit – in Bürgerämtern, in Bibliotheken, in mobilen Servicestellen im ländlichen Raum.
2. Anträge und Berichte werden automatisiert und vereinfacht
Wer heute etwas vom Staat will, muss Anträge stellen, Nachweise erbringen, Fristen kennen und sich mit föderalen Zuständigkeiten herumschlagen. Es kann nicht sein, dass man zu seinen Rechten nur dann kommt, wenn man selbst Expertin ist, sich Expertise leisten kann oder das Glück eines guten Beratungsangebots hat. Darunter leiden zuerst die alleinerziehende Mutter, der kleine Händler im Kiez, das Start-up.
Wir wollen das Recht auf automatische Bewilligung dort, wo die Daten ohnehin vorliegen: Kindergeld, Wohngeld, BAföG, Wohnberechtigungsschein, Kinderzuschlag. Der Staat zahlt proaktiv aus, mit Recht auf Widerspruch – statt eine Antragspflicht abzuverlangen, an der bis zu zwei Drittel der Berechtigten scheitern. Voraussetzung sind einheitliche Begrifflichkeiten in den Sozialgesetzbüchern, ein zentrales Portal und mehr Automatisierung in den Ämtern. Das Ziel ist nicht, Anträge zu digitalisieren, sondern sie überflüssig zu machen – weil Prozesse im Hintergrund automatisch laufen.
Was für Bürgerinnen und Bürger gilt, muss auch für Unternehmen gelten: Wer einen Antrag stellt, braucht eine verlässliche Antwort – und zwar rechtzeitig. Statt einer fiktiven Genehmigung, die in der Wirklichkeit nichts wert ist, brauchen wir verbindliche Bearbeitungsfristen mit echten Konsequenzen: einen einklagbaren Anspruch auf rechtzeitige Entscheidung, einen Eskalationsmechanismus an eine übergeordnete Stelle bei Fristablauf, eine Pflicht zur unverzüglichen Begründung jeder Verzögerung und – wo materiell vertretbar – die Erstattung von Gebühren und nachgewiesenen Verzögerungsschäden. Das schafft Planungssicherheit, ohne Drittinteressen zu übergehen, und ersetzt behördliche Untätigkeit durch echte Handlungspflicht.
Hinter dieser Antragsbürokratie steht ein tieferes Problem: ein Staat, der seinen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen pauschal misstraut. Dabei ist staatliches Vertrauen die Voraussetzung dafür, dass sie auch dem Staat wieder vertrauen. Heute ist die Logik umgekehrt: Berichtspflichten werden häufig nicht risikobasiert eingeführt, sondern flächendeckend. Sie sind oft Ausdruck eines generellen Misstrauens. Sie auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, entlastet Nerven und Kassen der Unternehmen. Viele Regeln, so sinnvoll sie erscheinen mögen, schaden mehr als sie nutzen. Allein die Verwaltungskosten der Grundsicherung liegen bei rund acht Milliarden Euro im Jahr – Geld, das nicht bei den Menschen ankommt, sondern in Kontrolle, Antragsprüfung und Widerspruchsverfahren versickert. Wer eine Baugenehmigung für ein Gewerbegebäude beantragt, wartet in Deutschland im Schnitt über ein Jahr.
Diesen Regelungsinfarkt beheben wir nur, wenn wir über bisherige Bürokratierückbauversuche hinausgehen. Unser Ansatz ist Vertrauen statt Bericht: Wir vertrauen erstmal allen, die etwas schaffen wollen, und belästigen sie nicht mit wirkungsloser Bürokratie. Dafür verstärken wir gezielte Kontrollen und erhöhen so das Risiko, erwischt zu werden. Missbrauch wollen wir härter bestrafen als bislang. Risikobasiertes Verwalten ist anspruchsvoll – und es kann gefährlich kippen, wie die niederländische Toeslagenaffaire gezeigt hat, in der ein Algorithmus tausende Familien zu Unrecht des Sozialbetrugs bezichtigte. Daraus folgen für uns harte Schutzbedingungen für jede algorithmische Prüfung: ein öffentliches Algorithmenregister, verpflichtende Folgenabschätzungen vor dem Einsatz, ein Verbot diskriminierender Risiko-Variablen, regelmäßige Bias-Audits durch unabhängige Stellen, transparente Auskunfts- und Widerspruchsrechte für Betroffene und echte menschliche Letztentscheidung in jedem belastenden Fall. Wer Risiko in der Verwaltung neu denkt, muss bereit sein, mehr Risiko zuzulassen und Risikobereitschaft bei der Beförderung zu honorieren.
3. Ziele messen, Lernen institutionalisieren
Ein handlungsfähiger Staat lernt aus seinen eigenen Gesetzen. Heute fehlt das systematisch. Evaluationen werden zu spät, zu selten oder gar nicht gemacht; was bleibt, ist die Annahme, dass Regeln schon irgendwie ihren Zweck erfüllen werden. Das drehen wir um.
Auf Bundesebene verknüpfen wir die Länderansätze aus NRW und Baden-Württemberg mit einem zielorientierten Maßstab. Eine Pflicht muss zeigen, was sie erreicht – ihre bloße Existenz ist keine Rechtfertigung. Aufwand und Ergebnis müssen im Einklang stehen. Andernfalls soll sie verfallen.
Jedes Bundesgesetz oberhalb einer Bagatellschwelle erhält deshalb eine Zielerreichungsklausel: ein konkretes, messbares Ziel, dazu passende Indikatoren und einen Überprüfungstermin. Die Bagatellschwelle bezeichnet dabei Gesetze und Verordnungen mit geringen Belastungen für Wirtschaft, Verwaltung oder Bürgerinnen und Bürger – sie soll vermeiden, dass für rein technische Anpassungen oder kleine Korrekturen ein voller Evaluationsapparat aufgebaut wird. Die genauen Kriterien werden gesetzlich festgelegt und sind transparent.
Je nach Gesetzestyp folgen unterschiedliche Konsequenzen. Belastende Pflichten und Subventionen stehen unter Bewährung – wenn sie ihr Ziel verfehlen, laufen sie aus oder werden grundlegend reformiert. Bei Schutzgesetzen ist die Antwort differenzierter: Bei Zielverfehlung wird zuerst geprüft, woran es liegt. Ist das Instrument falsch gewählt, wird es ausgetauscht. Liegt es am Vollzug, werden Ressourcen und Kompetenzen gestärkt. Wirken externe Faktoren – etwa Marktveränderungen oder neue Technologien –, wird das Gesetz angepasst. Erst wenn diese Prüfung klar ergibt, dass mehr Regelungstiefe nötig ist, wird auch nachgeschärft. Experimentelle Regulierung in neuen Feldern wie KI-Sandboxes wird von Anfang an mit klarem Lernziel befristet.
Zielanalyse braucht dazu ein klares Mandat – ressortübergreifend, methodisch unabhängig und parlamentarisch rückgebunden. Eine solche Stelle prüft Gesetze gegen ihre eigenen Versprechen und macht Vorschläge: Streichung, wenn ein Gesetz seinen Zweck verfehlt und nichts an seine Stelle treten muss. Anpassung, wenn das Instrument falsch gewählt war. Nachsteuerung, wenn das Ziel richtig, aber das Mittel zu schwach ist. Das ist der Kern eines schlauen Staates: Er traut sich, seine eigenen Regeln zu prüfen, und zieht daraus Konsequenzen – auch unbequeme.
4. Beteiligung und Vertrauen stärken
Vertrauen in den Staat hängt davon ab, wie gut Menschen eingebunden werden. Von Intransparenz und Komplexität profitieren vor allem starke Wirtschaftslobbys – nicht die Hausarztpraxis und nicht der Schreinermeister.
Bei der Erarbeitung der Modernisierungsvorhaben binden wir die Zivilgesellschaft aktiv ein. Wir brauchen geeignete Beteiligungsformate: Bürgerräte, digitale Beteiligungsplattformen, Dashboards, Informationsportale. Vorbild ist Ostbelgien, wo seit 2019 ein dauerhafter Bürgerdialog Empfehlungen erarbeitet, auf die das Parlament antworten muss – mit Begründungspflicht bei Ablehnung und Einjahres-Umsetzungsbericht.
Und schließlich: mehr kommunale Spielräume. Wir wollen experimentierfreudige Kommunen, die Regelungen an die Bedürfnisse vor Ort anpassen dürfen, und engagierte Bürgergruppen, die unter klaren Bedingungen lokale Aufgaben – etwa Grünflächenpflege, Quartierstreffs oder soziale Dienste – eigenverantwortlich übernehmen können, wenn sie es besser als die Verwaltung leisten. Solche Erprobungsräume müssen mit verlässlicher Finanzierung, fairen Beteiligungsregeln und einem klaren Rückfallpfad für die kommunale Daseinsvorsorge unterlegt sein.
Was wir versprechen
Wir versprechen keinen leichten Weg – wer Verwaltung in zwei Jahren reformiert, hat sie nicht reformiert, sondern nur neu beschriftet. Aber wir versprechen einen ehrlichen: Eine Familie, die Anspruch auf Kinderzuschlag hat, bekommt ihn auch – ohne Antrag. Ein Handwerksbetrieb, der zehn Mitarbeitende ehrlich anstellt, hat weniger Berichtspflichten als heute, während Schwarzarbeit härter verfolgt wird. Schutzgesetze für Klima, Soziales, Antidiskriminierung und Verbraucher verschwinden nicht, sondern werden vereinfacht, harmonisiert und – wo nötig und nach sorgfältiger Prüfung – gezielt nachgeschärft. Und Regeln, die nur nach Schutz aussehen, aber in Wahrheit nichts schützen, sondern nur gängeln, kommen weg. Neue Gesetze und Verordnungen müssen vorab klären, was sie erreichen wollen – und laufen im Falle des Scheiterns mit ihrem Verfallsdatum aus. Vor allem: Wir hören auf, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als Bittsteller zu behandeln. Ein Staat, der seinen Bürgerinnen vertraut, bekommt Vertrauen zurück.